Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten.
2. Teilprüfung Springen
Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse A abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L
Station 2
Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport
Station 3
Trainingslehre (Kondition, Koordination)
Wer hat das Reitabzeichen bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 3 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Ausführliche Infos finden sich in dieser Broschüre der Deutschen Reiterlichen Vereinigung:
Die neuen Reitabzeichen - Reiten lernen in kleinen Schritten
Quelle: Deutsche Reiterliche Vereinigung Warendorf (FN)
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